Reservationsanfrage für Kunstrasen und Clubhaus (Clubhaus nur für Vereinsmitglieder)

< Juni 2024 >
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    16:00 - 23:59 Clubhaus
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    09:00 - 11:00 Kunstrasen
    09:00 - 13:00 Kunstrasen
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    09:00 - 11:00 Kunstrasen
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    09:00 - 11:00 Kunstrasen
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    15:30 - 17:30 Kunstrasen
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    09:00 - 11:00 Kunstrasen
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- Falls Ihr Wunschdatum im obenstehenden Kalender und im Clubcorner noch nicht besetzt ist, können Sie mit dem nachstehenden Formular eine Reservationsanfrage tätigen.

- Bei Monats überlappenden Terminen unbedingt beide Monatskalenderansichten noch prüfen.

- Achtung:  Clubhaus und Kunstrasen werden während der Saison (15. März - 30. Juni und 15.8 bis 30.11) NICHT vermietet.

- Diese Reservationsanfrage muss mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Termin bei uns eintreffen.

- Bitte beachten Sie, dass eine Reservation erst nach schriftlicher Bestätigung durch den FC Langnau a/Albis und der Überweisung des Mietbetrags gültig ist.

Beachten Sie auch die weiteren nachstehenden Informationen:


Mietpreise

Kunstrasen

ohne Flutlicht und Benutzung Duschen: 2 Stunden CHF 60.00 / Tagespauschale CHF 120.00 

mit Flutlicht und Benutzung Duschen: 2 Stunden CHF 100.00


Clubhaus 

6 Stunden CHF 100.00 + CHF 100.00 für Endreinigung / über 6 Stunden Zuschlag von CHF 50.00­­

Bezahlung bei der Schlüsselübergabe an den Platzwart. Zeitpunkt der Schlüsselübergabe ist gleichzeitig Miet-Beginn.

 


Wichtige Informationen

Die bestehenden Reservationen können FCL-Trainer und Funktionäre vorgängig im Clubcorner selber abklären !

Im Falle einer unvorhergesehen Spielverschiebung, die eine Benutzung des Kunstrasens und/oder Clubhauses durch den Verein notwendig macht, behalten wir uns eine kurzfristige Absage oder Verschiebung vor. 

Die Schlüsselabgabe und - rückgabe erfolgt beim Restaurantbetreiber/Platzwart. ‭Tel. 078 619 96 30‬. Bei Verlust des Schlüssels werden 200.- sfr. fällig.

Die Clubhaus- oder Kunstrasenanmietung sind für kommerzielle Zwecke nicht gestattet.

Die Benutzung der Flutlichtanlagen und eine allfällige Aussenbeschallung sind nur bis 22.00 Uhr gestattet.

Die Tages- und Nachtruhe sind einzuhalten. Bei Veranstaltungen im Freien ab 22.00 Uhr ist zwingend eine polizeiliche Verlängerung der Nachtruhe einzuholen. Der Mieter muss auf eigene Kosten eine Verlängerung der Polizeistunde besorgen und dem Verein vorlegen. Gesuche zur Verlängerung der Polizeistunde können bei der Gemeinde beantragt werden.

Für durch den Mieter verursachte Schäden am Mietobjekt, welche nicht unter die übliche Abnützung fallen, haftet ausschliesslich der Mieter.

Das Benutzen des Mietobjektes geschieht auf eigene Gefahr des Mieters. Der Abschluss von Versicherungen für Personen- und Sachschäden ist Sache des Mieters.